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  30.01.2008

Feinstaubplaketten für die Umweltzonen

Vor sieben Jahren entstand eine EU-Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität. Demnach darf die Belastung der Luft mit Feinstaub einen Grenzwert (50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft) nur an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden.
Am 1. März 2007 trat die auf der EU-Richtlinie basierende von der Bundesregierung entwickelte Plakettenverordnung in Kraft. PKW, LKW und Busse müssen gemäß der Verordnung mit roten, gelben oder grünen Plaketten je nach Schadstoffgruppe gekennzeichnet werden.

Ab dem 1.1.2008 dürfen Fahrzeuge ohne Plakette in Berlin, Hannover und Köln nicht mehr in die Umweltzonen fahren, weitere Städte folgen. Mit roter und gelber Plakette darf man noch für eine Übergangsfrist in die Umweltzonen fahren, ab 2010 nur noch mit der grünen.
 Feinstaub-Plaketten


Wo bekomme ich die Plakette für mein Auto?

Die Plaketten gibt es bei den Kfz-Zulassungsstellen, den Bürgerämtern der jeweiligen Stadt, bei den amtlich anerkannten Prüfstellen und bei AU-berechtigten Kfz-Werkstätten.

Fahrzeuge bekommen in der Regel problemlos eine grüne Plakette, wenn es Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator oder neuere Dieselfahrzeuge mit Rußpartikelfilter sind:
  • Grün
    Euro4 Diesel mit/ohne Partikelfilter, Euro3 Diesel mit nachgerüstetem Partikelfilter, alle Benziner mit geregeltem Katalysator nach Euro Norm, Elektro-Fahrzeuge
    (Schadstoffgruppe 4)
  • Gelb
    Euro3 Diesel und Euro2 Diesel mit nachgerüstetem Partikelfilter
    (Schadstoffgruppe 3)
  • Rot
    Euro2 Diesel und Euro1 Diesel mit nachgerüstetem Partikelfilter
    (Schadstoffgruppe 2)
  • Keine Plakette
    ...erhalten
    (Schadstoffgruppe 1)


Ausnahmen vom Fahrverbot

Vom Fahrverbot innerhalb der Umweltzonen sind einige Fahrzeuge ausgenommen. Dazu gehören z.B. Arbeitsmaschinen, Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Motorräder, Krankenwagen, Behindertenfahrzeuge, Bundeswehr-, Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge und historische Autos mit H-Zusatzkennzeichen bzw. 07-Kennzeichen. Für Anwohner in den Umweltzonen sind jeweils Ausnahmeregelungen möglich. Weitere Ausnahmen werden im Ermessen der Städte liegen. Beispielsweise hat die Stadt Hannover Schaustellerfahrzeuge für Fahrten zu Veranstaltungen in der Umweltzone vom Fahrverbot ausgenommen.





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