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  17.09.2008

Autofahren mit 17 - nicht ohne Begleitung

Der sogenannte "Führerschein ab 17" ist ein Modellversuch, der in NRW seit Oktober 2005 läuft und der noch bis Ende 2010 gültig ist. Demnach kann die/der Jugendliche bereits mit sechzehneinhalb Jahren einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen und sich in einer Fahrschule anmelden. Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Führerscheinprüfung gemacht werden. Innerhalb Deutschlands kann dann mit dem "Probeführerschein" gefahren werden, allerdings muss stets eine zuvor festgelegte Begleitperson mitfahren, die mindestens 30 Jahre alt ist. Die Begleitperson muss mindestens fünf Jahre lang selbst eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) haben sowie maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister.

Oft ist das Unfallrisiko für junge Fahranfänger wegen mangelnder Erfahrung erhöht. An Unfällen mit Personenschäden waren 18- bis 24-jährige vor Einführung des Versuchs oft überdurchschnittlich beteiligt. Die Anwesenheit erfahrener Beifahrer scheint sich hier positiv auszuwirken und Verkehrsexperten bescheinigen dem Modell erste Erfolge. Ein Zwischenbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen vom vergangenen Juli verglich die "begleiteten" Fahrer mit denen ohne Begleitperson. Jugendliche, die nicht am begleiteten Fahren teilgenommen hatten, verstießen 1,2 mal so häufig gegen die Verkehrsregeln, verursachten dabei 1,3 mal so häufig einen Unfall und wurden doppelt so oft unter Einfluss von Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr erwischt.



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